Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Recyclinghof Bernau

Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee
Marie-Curie-Str. 9
16321 Bernau bei Berlin

Öffnungszeiten Sommer (1. April - 31. Oktober)

Montag         8 bis 18 Uhr
Dienstag       8 bis 18 Uhr
Mittwoch       8 bis 18 Uhr
Donnerstag   8 bis 18 Uhr
Freitag          8 bis 18 Uhr
Sonnabend    8 bis 16 Uhr


Öffnungszeiten Winter (1. November - 31. März)

Montag         9 bis 17 Uhr
Dienstag       9 bis 17 Uhr
Mittwoch       9 bis 17 Uhr
Donnerstag   9 bis 17 Uhr
Freitag          9 bis 17 Uhr
Sonnabend    9 bis 13 Uhr

Abfallentsorgung

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) umfasst die Abfallentsorgung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen. Für die gerechte Entsorgung ist nach dem Verursacherprinzip der Erzeuger und Besitzer von Abfällen zuständig. Dabei hat die Verwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor deren Beseitigung. Für die Entsorgung von Abfällen sind die Kreiswerke Barnim zuständig. Die Entsorgungstermine entnehmen Sie bitte den entsprechenden Tourenplänen (siehe Link).


Recyclinghöfe Barnim
Tourenpläne Abfallentsorgung

  • Wertstoffe Entsorgung
  • Die Sammlung und Entsorgung von sonstigen Wertstoffen erfolgt regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
    • Abgrenzung zur Entsorgung von Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne / den Gelben Sack über das Duale System
  • Regelungen zur Entsorgung von Wertstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).


Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Ergänzung Land Brandenburg:

Gilt für Leistungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger: Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.


Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.


Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


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