Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie kann beurkundet werden:

  • bei jedem Jugendamt,
  • bei jedem Notar,
  • beim Standesamt oder
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen.

Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Eltern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.


Standesamt Stadt Bernau bei Berlin
Jugendamt Landkreis Barnim

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des KIndes, wenn das Kind schon geboren wurde
  • bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
  • bei Müttern, die bereits verheiratet waren, zusätzlich Heiratsurkunde sowie Antrag auf Scheidung bzw. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

Feststellung der Vaterschaft, Vaterschaftsklage