Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Angehörige im Todesfall beantragen müssen. Mit dieser amtlichen Beurkundung wird der Tod eines Menschen offiziell bestätigt.

Wer eine Sterbeurkunde beantragen möchte, muss sich an das zuständige Standesamt wenden. Dieses stellt nach der Antragstellung die Sterbeurkunde des Verstorbenen aus. Um die Beantragung können sich entweder Angehörige oder der Bestatter kümmern.

Bitte beachten Sie, dass Anforderungen von Urkunden per Internet bzw. über Internetseiten privater Anbieter nicht bearbeitet werden können. Beachten Sie bitte die Hinweise auf den Formularen.


  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • bei jedem Sterbefall Anzeigepflicht bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag
  • Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
  • Sterbeurkunde beispielsweise teilweise wichtig für
    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung)
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
  • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Verstirbt ein Mensch, wird dessen Tod in einem offiziellen Dokument bestätigt. Dieses Dokument nennt man Sterbeurkunde. In dieser werden sowohl der Todeszeitpunkt als auch der Sterbeort des Verstorbenen festgehalten.

Hier können Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde stellen:


Antrag Sterbeurkunde

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.


  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass

  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.


  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

Antrag auf Erteilung einer Urkunde aus dem Sterberegister
Download als PDF

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


24.10.202205.05.2017

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.


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