Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.


Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Mit dem beiliegenden Formular möchten wir Ihnen die Antragstellung auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung in der Stadt Bernau bei Berlin erleichtern. Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post, per Fax (03338 365-105) oder per E-Mail (ordnungsamt-273@bernau-bei-berlin.de) an die Stadtverwaltung senden. Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365 273.

Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d.h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Plakatierung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben und gegebenenfalls eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen.

Wir möchten Sie zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass bei Straßen, die sich nicht in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Bernau bei Berlin befinden, Sie einen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger stellen müssen.

Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen werden durch die Sondernutzungserlaubnis nicht ersetzt.


Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde

Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung (Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin)
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Antrag auf Genehmigung zur Plakatierung
FormularDokInfodienste
Erdbauarbeiten, Tiefbau, Schachterlaubnis, Aufbruch kommunaler Flächen, Aufgrabeschein