Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
03338 365105
03338 365251
Einrichtung
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Bauverwaltung
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365343
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Anträge / Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung (Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin)
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Bauen, Baugerüst, Absperrungen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baustelleneinrichtungen, Baustellenzufahrt, Zuwegung, Fahrradbügel, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baugerüsten
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste