Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Mit dem beiliegenden Formular können Sie bei der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin erstellen.
Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax (03338 365-105) an die Stadtverwaltung senden. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bernau bei Berlin vorerst keinen elektronischen Rechtsverkehr eröffnet hat und somit elektronisch zugeleitete Anträge nicht bearbeitet werden.

Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365-273.

Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d. h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Sondernutzung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben bzw. ggf. eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen. Wir möchten Sie zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass u. U. neben dem Antrag auf Sondernutzung bei der Stadt Bernau bei Berlin Genehmigungen von dem Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde (Am Markt 1 in 16225 Eberswalde) erforderlich werden können. Denken Sie daher auch daran, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.


Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde

Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?


Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung (Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin)
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Antrag auf Genehmigung zur Plakatierung
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Plakate, Plakatierung, Anpflanzung