Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Der Personalausweis kann im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernau bei Berlin beantragt werden. Der Antragssteller (=die Person, für die der Ausweis gedacht ist) muss hierfür persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen.

Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, können Sie den Verlust gern vorab online melden (siehe Link "Personalausweis Verlustanzeige").
 


Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.


  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
  • ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern nicht älter als 4 Wochen)
  • aktueller Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (soweit vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Vollmacht bzw. Negativbescheinigung: Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
  • entsprechende Antragsgebühr: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
  • Die Beantragung muss persönlich erfolgen: Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller (= die Person, für die der Ausweis gedacht ist), im Einwohnermeldeamt persönlich erscheinen muss! Personen unter 18 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen, auch wenn der Sorgeberechtigte vor Ort ist!

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
  • siehe erforderliche Unterlagen
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
  • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
  • Der Personalausweisinhaber (auch Minderjährige) und gesetzliche Vertreter müssen persönlich
    erscheinen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
  • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
  • Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.


Personalausweis - Vollmacht Abholung
FormularDokInfodienste

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.


örtliche Personalausweisbehörde


Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

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Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


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