Dienstleistung
Kulturprojekte, Förderung
Welche Kulturprojekte wie Konzerte, Ausstellungen werden gefördert?
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Beantragung einer Zuwendung benutzen Sie bitte ausschließlich die angehangenen Formulare der Stadt Bernau bei Berlin. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das aktuelle Haushaltsjahr mit Ablauf des 31.10. des Vorjahres endet (ausgenommen: Kleinprojekte sowie investive Maßnahmen).
Im Rahmen der Abrechnung gewährter Zuwendungen nutzen Sie bitte die gesondert eingestellten Formulare. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der gewährten Zuwendungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres einzureichen ist (soweit im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt).
Alle Formulare sind vollständig und korrekt auszufüllen und dürfen nicht abgeändert werden (weder etwas weglassen, noch etwas hinzufügen).
Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Übersendung Ihres Antrages nicht den auf dem Antrag befindlichen Faxanschluss, dieser ist nicht mehr aktiv.
Ausführliche Beschreibung
Kulturprojekte wie Konzerte, Ausstellungen etc. werden vom Land und den Kommunen veranstaltet und gefördert.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Spezieller Hinweis für den Landkreis Barnim:
Unter folgendem Link finden Sie die Kulturförderrichtlinie des Landkreises Barnim und in Kürze das Antragsformular für Förderungen ab 2025.
https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/kulturfoerderung
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Die Stadt Bernau bei Berlin stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Stadt Bernau tätigen Vereinen, Vereinigungen etc. zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend und Soziales sowie Sport gemäß der geltenden Richtlinien der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen und ggfs. eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung zu erhalten.
Die geltende Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur finden Sie hier:
Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur
Rechtsgrundlage(n)
Die Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bernau bei Berlin erfolgt nach Maßgabe der "Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales
in der Stadt Bernau bei Berlin" und unter analoger Anwendung der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO in der jeweils geltenden Fassung.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Kulturförderung im Landkreis Barnim
Verwendungsnachweis zu einer erhaltenen Kulturförderung im Landkreis Barnim
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Die Beantragung erfolgt mittels des dafür vorgesehenen Antragsformulars der Stadt Bernau bei Berlin. Dieses ist vollständig und korrekt auszufüllen und muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Vereine haben zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister sowie einen aktuellen Freistellungsbescheid des örtlichen Finanzamtes
einzureichen.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können Vereine und Vereinigungen oder sonstige Zusammenschlüs-se von kulturell tätigen oder interessierten Personen, Gruppen, Initiativen, Religionsgemein-schaften und Künstlern bzw. Künstlerinnen sein, deren zu fördernde Maßnahmen in Bernau bei Berlin durchgeführt werden oder einen besonderen Bezug zur Stadt Bernau bei Berlin aufweisen.
Eine Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte ist ausgeschlossen.
(1) Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind,
dass bereits erhaltene Zuwendungen im letzten vorausgegangenen Abrechnungszeit-raum fristgemäß abgerechnet wurden,
dass alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden,
dass Maßnahmen mit einem überwiegenden Anteil an ehrenamtlicher Tätigkeit durch-geführt werden,
dass Maßnahmen allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugänglich sind.
(2) Die Maßnahmen sollen sich durch Innovation, künstlerisches Niveau, Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen, ein Interesse in der Öffentlichkeit erwarten lassen sowie Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern.
(3) Der Zuwendungsempfänger hat seine vereinsinternen Aufgaben im Wesentlichen durch angemessene Mitgliedsbeiträge zu erfüllen. Bei Maßnahmen außerhalb der vereinsinternen Aufgaben sind angemessene Einnahmen zu erzielen (z. B. durch Eintrittsgelder oder Teilnehmerbeiträge).
(4) Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, deren Gesamt- finanzierung gesichert ist. Eine Anfinanzierung von Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig.
(5) Antragsteller, die in dem letzten vorausgegangenen Abrechnungszeitraum Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid nicht erfüllt haben, werden 2 Jahre von der Förderung ausge-schlossen.
Anträge / Formulare
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Rechtsbehelfsverzichtserklärung
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - Kunst und Kultur
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - Investive Massnahme
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Mittelabruf
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Verwendungsnachweis - Kunst und Kultur
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