Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

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Ab wann kann ich mein Kind in der Kita anmelden?
Sie können Ihr Kind frühestens nach der Geburt anmelden.

Wie erfolgt die Anmeldung in den städtischen Kitas?
Die Anmeldung erfolgt durch die Einreichung eines ausgefüllten Anmeldeformulars bei der Stadt Bernau im Amt für Kindertagesbetreuung.
Möchten Sie eine Kita vorab besichtigen, vereinbaren Sie mit der Kita einen Termin.
Das Anmeldeformular kann im Internet unter https://www.bernau-bei-berlin.de/de/buergerportal/bildung/kindertagesstaetten.html runtergeladen werden.

Wo kann ich mich noch anmelden?
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit sich bei Kitas der freien Träger bzw. bei Tagesmüttern anzumelden. Freie Träger haben möglicherweise andere Anmeldeverfahren. Eine Auflistung aller Kitas finden Sie im Internet unter
https://www.bernau-bei-berlin.de/de/buergerportal/bildung/kindertagesstaetten.html bzw. eine Auflistung von Tagesmüttern unter www.barnim.de.

Was mache ich, wenn ich eine Zusage vom Amt erhalten habe?
Wenn Sie eine Zusage für einen Kita-Platz erhalten, ist ca. 4 Wochen vor Aufnahme des Kindes im Rathaus der Stadtverwaltung (Kitaverwaltung) persönlich der Betreuungsvertrag abzuschließen.
Die Ansprechpartner stehen unter den Telefonnumern 03338 365 -322, -323, -326 und zu den festgelegten Sprechzeiten im Rathaus, Bürgermeisterstraße 25 in 16321 Bernau bei Berlin gern zur Verfügung.

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Folgende Kindertageseinrichtungen und Schulhorte befinden sich in städtischer Trägerschaft:

Kindertagesstätte „Angergang“

Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“

Kindertagesstätte „Friedenstaler Spatzen“

Kindertagesstätte „Kindergärtnerei“

Kindertagesstätte „Kleiner Bär“

Kindertagesstätte "Pankewichtel"

Kindertagesstätte „Schönower Heideknirpse“

Hort der Georg-Rollenhagen-Grundschule

Hort der Grundschule am Blumenhag

Hort am Kirschgarten

Hort der Grundschule an der Hasenheide

Hort der Grundschule Schönow

Kita „Regenbogen“

Kita "Sternekieker"

Kindertagesstätte "Raumschiff"

Folgende Kindertageseinrichtungen befinden sich in freier Trägerschaft:

Kindertagesstätte "Schneckenkönig"

Kindertagesstätte II des DRK

Kindertagesstätten „Jette Frizzi Haus“

Integrationskindertagesstätte „Rappelkiste“

Kindertagesstätte „Marienkäfer“

Kindertagesstätte „Melodie“

Kindertagesstätte „Kreatives Freizeit Zentrum“

Kindertagesstätte „Murmeltiere“

Kindertagesstätte „Sonnenschein“

Kindertagesstätte „Weltenbummler“

Montessori Kindergarten

Kindertagesstätte der Montessorischule Niederbarnim e.V.

Hort der evangelischen Grundschule Bernau

Hort der Förderschulen

Kindertagesstätte "Jakobshof"


  • Kindertagesstätte Aufnahme 
  • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
  • Kontakt vorher möglich und sinnvoll
  • Anmeldung über örtliches Verfahren
  • Zuständige Stelle:

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Anmeldung für einen Kindertagesstättenplatz in der Stadt Bernau bei Berlin erfolgt über ein Anmeldeformular.


Kindertagesstätten der Stadt Bernau bei Berlin

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Hier können Sie sich über die Kindertagesstätten informieren...


Kindertagesstätten der Stadt Bernau bei Berlin

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Bitte bringen Sie zum Vertragsabschluss nachfolgend benannte Unterlagen mit:
➢ Geburtsurkunde des Kindes
➢ Personalausweis
➢ Einkommensunterlagen (z.B. Lohnbescheinigungen, ALG I oder II Bescheid, aktuellsten Steuerbescheid/ der Steuerbescheid ist nur Grundlage für den Nachweis der Einkommen Selbständiger und für erhöhte Werbungskosten)
➢ Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung (wenn notwendig)*
➢ Nachweis über die Personensorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind bzw. die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister des Jugendamtes bei alleiniger Personensorge

Bei der Einreichung der Einkommensunterlagen achten Sie bitte auf Vollständigkeit (z.B. ALG II Bescheid komplett).

Werden Unterhaltsleistungen erbracht, können diese vom Einkommen abgesetzt werden. Ein Nachweis über tatsächlich geleistete Zahlungen ist vorzulegen.

* Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes vorzulegen und darüber hinaus, wenn Ihr Kind länger als 6 Stunden pro Tag (oder ggf. 30 Wochenstunden) betreut werden soll.
Dieser Bescheid ist beim Landkreis Barnim ca. 12 Wochen vor Aufnahme Ihres Kindes in der Kita zu beantragen. Ein entsprechendes Formular (Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung) finden Sie im Internet unter www.barnim.de.

Am 1. Tag des Besuches Ihres Kindes in der Kita sind eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (die nicht älter als eine Woche sein sollte) sowie eine Bescheinigung über den aktuellen Impfstatus vorzulegen.


Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.


Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.


Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.


Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen


örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Stadt Bernau bei Berlin - Der Bürgermeister

Amt für Kindertagesbetreuung

Kitaverwaltung

Telefon 03338 365-325
kindertagesstaetten@bernau-bei-berlin.de


Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.


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