Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.



Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre

Land Brandenburg:

Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)


Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Hier können Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde stellen:


Antrag Geburtsurkunde

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Benötigte Dokumente:

Verheiratete Eltern:

  • Kopie des Personalausweises der Mutter (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Personalausweises des Vaters (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde der Mutter im Original
  • Geburtsurkunde des Vaters im Original
  • Eheurkunde im Original oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- und Eheregister im Original

Ledige Eltern:

  • Kopie des Personalausweises der Mutter (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Personalausweises des Vaters (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde der Mutter im Original
  • Geburtsurkunde des Vaters im Original
  • Vaterschaftsanerkennung im Original
  • ggf. Sorgerechtserklärung im Original

Geschiedene Eltern:

  • Kopie des Personalausweises der Mutter (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Personalausweises des Vaters (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde der Mutter im Original
  • Geburtsurkunde des Vaters im Original
  • Eheurkunde im Original oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- und Eheregister im Original
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original
  • Vaterschaftsanerkennung im Original
  • ggf. Sorgerechtserklärung im Original

Bitte nehmen Sie die jeweils für Sie zutreffenden Unterlagen mit zur Entbindung und übergeben Sie diese Ihrer Hebamme. Nur so ist eine zügige und richtige Beurkundung möglich. Sofern alle Unterlagen vorhanden sind, kann die Zustellung Ihrer Dokumente per Post erfolgen. Sie erhalten für Ihre Anträge bei der Elterngeldstelle, Kindergeldstelle und Krankenkasse kostenfreie zweckgebundene Geburtsurkunden. Alle weiteren Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig.


Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Für die Beantragung werden diverse Unterlagen benötigt (siehe erforderliche Unterlagen). Bitte nehmen Sie die jeweils für Sie zutreffenden Unterlagen mit zur Entbindung und übergeben Sie diese Ihrer Hebamme. Nur so ist eine zügige und richtige Beurkundung möglich.

Sofern alle Unterlagen vorhanden sind, kann die Zustellung Ihrer Dokumente per Post erfolgen. Sie erhalten für Ihre Anträge bei der Elterngeldstelle, Kindergeldstelle und Krankenkasse kostenfreie zweckgebundene Geburtsurkunden. Alle weiteren Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig.


Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt


Zuwendung anlässlich einer Geburt
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