Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Stadt Bernau bei Berlin stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Stadt Bernau tätigen Vereinen, Vereinigungen etc. zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend und Soziales sowie Sport gemäß der geltenden Richtlinien der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen und ggfs. eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung zu erhalten.

Die geltenden Richtlinien zu den einzelnen Bereichen finden Sie hier:


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Stadt Bernau bei Berlin stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Stadt Bernau tätigen Vereinen, Vereinigungen etc. zur Verfügung.


Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Für die Beantragung einer Zuwendung benutzen Sie bitte ausschließlich die angehangenen Formulare der Stadt Bernau bei Berlin. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ablauf des 31.10.2023 endet (ausgenommen: Kleinprojekte sowie investive Maßnahmen).

Im Rahmen der Abrechnung gewährter Zuwendungen nutzen Sie bitte die gesondert eingestellten Formulare. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der gewährten Zuwendungen aus dem Haushaltsjahr 2022 bis zum 31.03.2023 einzureichen ist (soweit im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt).

Alle Formulare sind vollständig und korrekt auszufüllen und dürfen nicht abgeändert werden (weder etwas weglassen, noch etwas hinzufügen).

Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Übersendung Ihres Antrages nicht den auf dem Antrag befindlichen Faxanschluss, dieser ist nicht mehr aktiv.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Für die Beantragung einer Zuwendung benutzen Sie bitte ausschließlich die angehangenen Formulare der Stadt Bernau bei Berlin.

Im Rahmen der Abrechnung gewährter Zuwendungen nutzen Sie bitte die gesondert eingestellten Formulare.

Alle Formulare sind vollständig und korrekt auszufüllen und dürfen nicht abgeändert werden (weder etwas weglassen, noch etwas hinzufügen).

Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Übersendung Ihres Antrages nicht den auf dem Antrag befindlichen Faxanschluss, dieser ist nicht mehr aktiv.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ablauf des 31.10.2023 endet (ausgenommen: Kleinprojekte sowie investive Maßnahmen).

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der gewährten Zuwendungen aus dem Haushaltsjahr 2022 bis zum 31.03.2023 einzureichen ist (soweit im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt).


Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte