Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Angaben zu einer Ihnen bekannten Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat.


Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365258

Häufig gestellte Fragen

14,50 € je nachgefragte Person

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

erweiterte Melderegisterauskunft: 14,50 €



Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat. Mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Angaben, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften. 

Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z. B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich.

Sofern Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, kann Ihnen zusätzlich zu Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und ggf. zum Versterben einer Person eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Hierüber können Sie Daten zu früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, des Ehegatten oder des Lebenspartners und Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat erhalten. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.



Ggf. Nachweise zum berechtigten Interesse.


Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.

  • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Schriftlicher Antrag mit den Daten der anfragenden Person (Name, Vorname, Anschrift).

Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann.

Erteilung der Auskunft erfolgt schriftlich an die antragstellende Person.


Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person