Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Stadt Bernau bei Berlin stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Stadt Bernau tätigen Vereinen, Vereinigungen etc. zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend und Soziales sowie Sport gemäß der geltenden Richtlinien der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen und ggfs. eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung zu erhalten.

Die geltende Richtlinie zur Förderung der Sportvereinsarbeit finden Sie hier:


Richtlinie zur Förderung der Sportvereinsarbeit

Die Förderung dient der Unterstützung und Weiterentwicklung von Sport und Bewegung, insbesondere in den Bereichen des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit sportlichen Angeboten sowie der dazugehörigen Sportinfrastruktur. Gefördert werden Projekte, Sportveranstaltungen, internationale Sportkontakte sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum weiteren Ausbau des Sportanlagennetzes.


Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine



Landeshaushaltsordnung
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz)

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO)

Richtlinie zur Förderung der Sportvereinsarbeit


Landeshaushaltsordnung
Richtlinie zur Förderung der Sportvereinsarbeit

Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)


Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Zuwendungsvoraussetzungen sind...


(1) Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind,
- dass bereits erhaltene Zuwendungen im letzten vorausgegangenen Abrechnungszeitraum fristgemäß abgerechnet wurden,
- dass alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden,
- dass Projekte mit einem überwiegenden Anteil an ehrenamtlicher Tätigkeit durchgeführt werden,
- dass Maßnahmen allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugänglich sind.

(2) Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, deren Gesamt- finanzierung gesichert ist. Eine Anfinanzierung von Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig.

(3) Förderfähig sind Unterhaltungskosten, bei denen insbesondere ein sportfachlicher Bedarf vorliegt. Zuwendungen werden nur für solche Empfänger ausgereicht, die die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung sowie die Unterhaltung der Anlagen sicherstellen können. Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht anderweitig verfügen.

(4) Die Förderung soll mit den nach anderen Vorschriften laufenden Förderungsmaßnahmen des Sportes in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen usw. koordiniert werden. Gleichzeitig ist eine Korrespondenz mit den Förderrichtlinien des Kreis- bzw. Landessportbundes zur Vereinsförderung anzustreben.

(5) Die Übungsleiter müssen im Besitz einer gültigen Übungsleiterlizenz sein.

(6) Der Zuwendungsempfänger muss im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit einen Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen entsprechend Abs. 1 Satz 1 § 72a SGB VIII sicherstellen. Personen, die vom Zuwendungsempfänger mit der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen betraut wurden, müssen dem Zuwendungsempfänger ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vor Beginn der Maßnahme vorgelegt haben.

(7) Der Zuwendungsempfänger hat seine vereinsinternen Aufgaben im Wesentlichen durch angemessene Mitgliedsbeiträge zu erfüllen.

(8) Antragsteller, die in dem letzten vorausgegangenen Abrechnungszeitraum Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid nicht erfüllt haben, werden 2 Jahre von der Förderung ausgeschlossen.


Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Antragstellung bei der Stadt Bernau bei Berlin - Bereich Zuwendungen (siehe Kontaktdaten)


Nicht definierbar


Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Für die Beantragung einer Zuwendung benutzen Sie bitte ausschließlich die angehangenen Formulare der Stadt Bernau bei Berlin. Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das kommende Haushaltsjahr mit Ablauf des 31.10. diesen Jahres endet (ausgenommen: Kleinprojekte sowie investive Maßnahmen).

Im Rahmen der Abrechnung gewährter Zuwendungen nutzen Sie bitte die gesondert eingestellten Formulare. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der gewährten Zuwendungen aus dem aktuellen Haushaltsjahr bis zum 31.03. des kommenden Jahres einzureichen ist (soweit im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt).

Alle Formulare sind vollständig und korrekt auszufüllen und dürfen nicht abgeändert werden (weder etwas weglassen, noch etwas hinzufügen).

Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Übersendung Ihres Antrages nicht den auf dem Antrag befindlichen Faxanschluss, dieser ist nicht mehr aktiv.


Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fördermittel/Zuwendungen - Verwendungsnachweis (Sportvereinsarbeit)
Download als PDF

Fördermittel/Zuwendungen - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Sportvereinsarbeit)
Download als PDF

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 24


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Abteilung 2, Referat 24


Sportförderung, Sport, Sportvereine, Freizeitsport, Sportveranstaltungen