Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständige Grünflächenamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen. Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestützten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Veränderung von Bäumen ist verboten und erfordert deshalb in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das gilt für:

  • Fällungen
  • Beschneiden/Kappungen
  • Schachtarbeiten/Versiegelungen im Wurzelbereich

bei Bäumen ab einem Stammumfang ab 60 Zentimetern. Ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fallen nicht unter die Verbote.

Wichtiger Hinweis: In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen aus Artenschutzgründen Bäume nur in bestimmten Fällen beseitigt werden. Ist die Beseitigung unumgänglich, muss meist eine Befreiung von dem Verbot eingeholt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie vom:

Landkreis Barnim
Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum
Paul-Wunderlich-Haus, Amt 63
Am Markt 1
16225 Eberswalde Telefon 03334 214-0   Hier finden Sie alle nötigen Formulare und Hinweise des Landkreises Barnim.

Falls Sie Schäden an Bäumen im öffentlichen Raum bemerken, können Sie dies dem zuständige Grünflächenamt melden.


Wie melde ich etwas für das Baumkataster?


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