Sie können den Bodenrichtwert online kostenfrei einsehen und ausdrucken. Die schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.


Die Einsichtnahme und der Ausdruck in BORIS-Land Brandenburg und im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.

Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist kostenfrei.

Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jede Bodenrichtwertauskunft erhoben.


Über das Bodenrichtwertportal erhalten Sie online sofort die gewünschten Informationen.

Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden in der Geschäftsstelle angefertigt und elektronisch oder per Post übersandt. Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 7 Tagen.


Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

  • Wohnbauflächen,
  • gemischte Bauflächen,
  • gewerbliche Bauflächen,
  • land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
 


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Im Stadtplanungsamt informieren wir Sie zur planungsrechtlichen Situation eines Grundstücks.
Ebenfalls beraten wir Sie zu den städtebaulichen und architektonischen Aspekten eines Bauvorhabens.

Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben bekommen Sie bei der zuständigen Unteren Bauaufsicht des Landkreises Barnim. Hier sind auch Anträge auf Bauvorbescheid und Baugenehmigung einzureichen.


Planrechtliche Auskünfte der Unteren Bauaufsicht

Die Online-Einsichtnahme im Bodenrichtwertportal erfolgt über die Orts- oder Adresssuche oder Fensterzoom. Der Ausdruck eines Bodenrichtwerts erfolgt anschließend nach der Auswahl des Bodenrichtwerts über einen PDF-Download.


Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten


https://www.gutachterausschuss-bb.de/

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