Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Bitte beachten Sie, dass alle Hunde steuerlich angemeldet werden müssen.

Wenn ein Hund voraussichtlich die Schulterhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht ab 20 kg erreicht, ist dieser Hund auch beim örtlichen Ordnungsamt gemäß § 6 der Hundehalterverordnung Brandenburg anzuzeigen. Die zusätzliche ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes erheblich sein können. Die ordnungsrechtliche Meldepflicht ergibt sich aus der Hundehalterverordnung Brandenburg.

Der Hund ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Stadtgebiet bei der Steuerabteilung anzumelden.

Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese wird zusammen mit dem Hundesteuerbescheid versandt. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie ist unbefristet gültig. Bei Verlust der Hundesteuermarke kann man gegen eine Verwaltungsgebühr einen Ersatz beantragen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet ihn anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass alle Hunde steuerlich angemeldet werden müssen.
Beim Ordnungsamt müssen Sie nur Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg anmelden.


Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?


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Anzeige der Hundehaltung


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Der Hund ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Stadtgebiet bei der Steuerabteilung anzumelden.


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Amt für Kommunale Finanzen, Sachgebiet Abgaben

Ordnungsamt