Amtliche Bekanntmachungen werden im Amtsblatt veröffentlicht


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Stadt Bernau bei Berlin informiert die Bürgerinnen und Bürger über ihr Amtsblatt. Bitte schauen Sie aber auch auf der Webseite vorbei.


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Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

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Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

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Häufig gestellte Fragen

Amtliche Bekanntmachungen von beispielsweise Gesetzestexten, Ausschreibungen, Satzungen oder Tagesordnungen von politischen Gremien werden im eigenen Amtsblatt der zuständigen Ministerien oder der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Diese Bekanntmachungen sind Grundvoraussetzungen für die Wirksamkeit von rechtsgültigen Vorschriften.

Demnach sind Amtsveröffentlichungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene möglich. Sie können Leserinnen und Lesern online oder in Papierform entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Stadt Bernau bei Berlin informiert die Bürgerinnen und Bürger über ihr Amtsblatt. Das Amtsblatt der Stadt Bernau erscheint circa neun Mal pro Jahr mit einer Auflage von 23.000 Exemplaren. Es wird an alle Bernauer Haushalte verteilt. Es liegt ergänzend dazu auch in den städtischen Einrichtungen, bei den städtischen Gesellschaften sowie in den Gemeinschafthäusern der Bernauer Ortsteile zum Mitnehmen aus. Gern kann jederzeit nachhaltig online auf die Publikation zurückgegriffen werden.

Neben dem Amtsblatt bietet die Stadt Bernau bei Berlin das Stadtmagazin #BERNAUER an. Es erscheint seit 2023 monatlich mit einer Auflage von 23.000 Exemplaren. Er vermittelt Wissenswertes aus den Bereichen Gesellschaft, Stadtleben, Politik und informiert über bevorstehende Veranstaltungen sowie über Servicethemen.

Das Stadtmagazin wird an alle Bernauer Haushalte verteilt. Es liegt ergänzend dazu auch in den städtischen Einrichtungen, bei den städtischen Gesellschaften sowie in den Gemeinschafthäusern der Bernauer Ortsteile zum Mitnehmen aus. Gern kann jederzeit nachhaltig online auf die Publikation zurückgegriffen werden.


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Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, Veröffentlichung, öffentliche Bekanntmachung