Meldebescheinigung (einfach) beantragen


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Meldebescheinigung (erweitert) beantragen


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Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Bestätigung über Ihre derzeitige Anschrift.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz enthält, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten beinhalten.


Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365258

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

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6 Euro für die einfache Meldebescheinigung



In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Bestätigung über Ihre derzeitige Anschrift.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz enthält, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.

In bestimmten Fällen, d.h. zur Vorlage für folgende öffentliche Stellen, sind Meldebescheinigungen grundsätzlich gebührenfrei: Jugendamt (z.B. BaföG, Elterngeld), Rentenversicherung, Jobcenter und Grundsicherungsamt. Hierfür ist allerdings die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldewesen erforderlich. Anderenfalls, d.h. bei einer Online-Beantragung der Meldebescheinigung über OLAV, fallen aus technisch-organisatorischen Gründen Gebühren an.

Eine einfache Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.


Erklärung in Gebärdensprache



§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
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Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz



die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldebescheinigung