Dienstleistung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Bestätigung über Ihre derzeitige Anschrift.
Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz enthält, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten beinhalten.
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Einwohnermeldeamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365258
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
6 Euro für die einfache Meldebescheinigung
Ausführliche Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Bestätigung über Ihre derzeitige Anschrift.
Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz enthält, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.
In bestimmten Fällen, d.h. zur Vorlage für folgende öffentliche Stellen, sind Meldebescheinigungen grundsätzlich gebührenfrei: Jugendamt (z.B. BaföG, Elterngeld), Rentenversicherung, Jobcenter und Grundsicherungsamt. Hierfür ist allerdings die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldewesen erforderlich. Anderenfalls, d.h. bei einer Online-Beantragung der Meldebescheinigung über OLAV, fallen aus technisch-organisatorischen Gründen Gebühren an.
Eine
einfache
Meldebescheinigung kann
hier online beantragt
werden.
Eine
erweiterte
Meldebescheinigung kann
hier online beantragt
werden.
Erklärung in Gebärdensprache
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Schlagwörter
Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
6 Euro für die einfache Meldebescheinigung
Ausführliche Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Bestätigung über Ihre derzeitige Anschrift.
Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz enthält, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.
In bestimmten Fällen, d.h. zur Vorlage für folgende öffentliche Stellen, sind Meldebescheinigungen grundsätzlich gebührenfrei: Jugendamt (z.B. BaföG, Elterngeld), Rentenversicherung, Jobcenter und Grundsicherungsamt. Hierfür ist allerdings die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldewesen erforderlich. Anderenfalls, d.h. bei einer Online-Beantragung der Meldebescheinigung über OLAV, fallen aus technisch-organisatorischen Gründen Gebühren an.
Eine einfache Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.
Erklärung in Gebärdensprache
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes