In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Bestätigung über Ihre derzeitige Anschrift.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz enthält, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.

In bestimmten Fällen, d.h. zur Vorlage für folgende öffentliche Stellen, sind Meldebescheinigungen grundsätzlich gebührenfrei: Jugendamt (z.B. BaföG, Elterngeld), Rentenversicherung, Jobcenter und Grundsicherungsamt. Hierfür ist allerdings die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldewesen erforderlich. Anderenfalls, d.h. bei einer Online-Beantragung der Meldebescheinigung über OLAV, fallen aus technisch-organisatorischen Gründen die üblichen Gebühren in Höhe von 5,- € an.

Eine einfache Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.


Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.


Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?



§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz


Personalausweis oder Reisepass


Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.


Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)

Dr. Laier, RL VII2


Bundesministerium des Innern (BMI)


die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein