Dienstleistung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Bestätigung über Ihre derzeitige Anschrift.
Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz enthält, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.
In bestimmten Fällen, d.h. zur Vorlage für folgende öffentliche Stellen, sind Meldebescheinigungen grundsätzlich gebührenfrei: Jugendamt (z.B. BaföG, Elterngeld), Rentenversicherung, Jobcenter und Grundsicherungsamt. Hierfür ist allerdings die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldewesen erforderlich. Anderenfalls, d.h. bei einer Online-Beantragung der Meldebescheinigung über OLAV, fallen aus technisch-organisatorischen Gründen die üblichen Gebühren in Höhe von 5,- € an.
Eine einfache Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann hier online beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes