In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.


Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365258

Häufig gestellte Fragen

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Geltungsdauer: 6 Jahre

Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr: EUR 32,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: EUR 22,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: EUR 31,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr: EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,50 Euro (Express 69,50 Euro), Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 70,00 Euro (Express 102,00 Euro), Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
  • Das digitale Lichtbild kostet 6,00 Euro.


Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
  • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 6 bis 8 Wochen gerechnet werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor. Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel 4 Werktage (bei Antragsstellung nach 12.00 Uhr zählt der Tag der Antragsstellung nicht mehr mit).


Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Seit dem 1. Mai 2025 sind ausschließlich digitale Ausweisbilder zu verwenden. Sie können das digitale Passbild gern bei Ihrem Termin im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen oder zu einem zertifizierten Fotografen gehen.  Unsere Erfahrungen mit dem Fotoautomaten im EWO haben gezeigt, dass die Passbilderstellung für kleinere Kinder und beeinträchtigte Personen NICHT garantiert werden kann! Um sicherzustellen, dass Sie ein Ausweisdokument beantragen können, lassen Sie sich bitte vorab ein digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotografen oder bei der Drogeriekette dm erstellen.  So können auch unnötige Wartezeiten für Sie verhindert werden.

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Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Ausweisdokumentes Sie zwingend in Bernau wohnen müssen. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

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Weitere Hinweise:

  • Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
  • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 6 bis 8 Wochen gerechnet werden.
  • Bei der Antragsstellung im Expressverfahren beträgt die Herstellungsdauer 4 Werktage (bei Antragsstellung nach 12.00 Uhr zählt der Tag der Antragsstellung nicht mehr mit)
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,50 Euro (Express 69,50 Euro), Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 70,00 Euro (Express 102,00 Euro), Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
  • Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller (= die Person, für die der Ausweis gedacht ist), im Einwohnermeldeamt persönlich erscheinen muss! Auch Personen unter 18 Jahren müssen persönlich erscheinen, auch wenn der Sorgeberechtigte vor Ort ist!

Lichtbildautomat in Betrieb
Erklärung in Gebärdensprache


  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
  • ein aktuelles biometrisches, digitales Lichtbild (Data Matrix Code) > Seit 1.5.2025 werden nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert!
  • aktueller Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (soweit vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Vollmacht bzw. Negativbescheinigung: Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
  • entsprechende Antragsebühren: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,50 Euro (Express 69,50 Euro), Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 70,00 Euro (Express 102,00 Euro), Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
  • Die Beantragung muss persönlich erfolgen: Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller (= die Person, für die der Ausweis gedacht ist), im Einwohnermeldeamt persönlich erscheinen muss! Personen unter 18 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen, auch wenn der Sorgeberechtigte vor Ort ist!


  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Bitte beachten Sie, dass im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernau bei Berlin nur eine persönliche Beantragung möglich ist. Es gibt keine Ausnahmefälle wie oben in der allgemeinen Beschreibung aufgeführt. Dies ist eine Beschreibung der Landesredaktion und trifft auf die kommunalen Verwaltungen nicht zu! Bitte beachten Sie auch die Liste der erforderlichen Unterlagen.

Es muss mit einer Herstellungsdauer von 6 bis 8 Wochen gerechnet werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor. Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel 4 Werktage (bei Antragsstellung nach 12.00 Uhr zählt der Tag der Antragsstellung nicht mehr mit

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Seit dem 1. Mai 2025 sind ausschließlich digitale Ausweisbilder zu verwenden. Sie können das digitale Passbild gern bei Ihrem Termin im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen oder zu einem zertifizierten Fotografen gehen.  Unsere Erfahrungen mit dem Fotoautomaten im EWO haben gezeigt, dass die Passbilderstellung für kleinere Kinder und beeinträchtigte Personen NICHT garantiert werden kann! Um sicherzustellen, dass Sie ein Ausweisdokument beantragen können, lassen Sie sich bitte vorab ein digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotografen oder bei der Drogeriekette dm erstellen.  So können auch unnötige Wartezeiten für Sie verhindert werden.

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Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Ausweisdokumentes Sie zwingend in Bernau wohnen müssen. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.



Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
  • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 6 bis 8 Wochen gerechnet werden.
  • Bei der Antragsstellung im Expressverfahren beträgt die Herstellungsdauer 4 Werktage (beiAntragsstellung nach 12.00 Uhr zählt der Tag der Antragsstellung nicht mehr mit)
  • Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Seit dem 1. Mai 2025 sind ausschließlich digitale Ausweisbilder zu verwenden. Sie können das digitale Passbild gern bei Ihrem Termin im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen oder zu einem zertifizierten Fotografen gehen.  Unsere Erfahrungen mit dem Fotoautomaten im EWO haben gezeigt, dass die Passbilderstellung für kleinere Kinder und beeinträchtigte Personen NICHT garantiert werden kann! Um sicherzustellen, dass Sie ein Ausweisdokument beantragen können, lassen Sie sich bitte vorab ein digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotografen oder bei der Drogeriekette dm erstellen.  So können auch unnötige Wartezeiten für Sie verhindert werden.

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Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Ausweisdokumentes Sie zwingend in Bernau wohnen müssen. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.



Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.


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