Hausnummer beantragen


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Informationen rund um die Hausnummerierung


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc.


Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Telefon
03338 365197

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.



Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc. Daher ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen, auch wenn sie sich auf einem Grundstück befinden. Als rechtliche Grundlage der einheitlichen Vergabe von Hausnummern dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung – OVHnr) vom 27.01.2022.

Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist zuständig für die Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummer. Hausnummern werden vom Stadtplanungsamt der Stadt Bernau, hier von der Hausnummernvergabestelle, auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt bzw. kann auf Antrag eine Umnummerierung erfolgen. Er/ Sie hat sein/ ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, die in der Hausnummern-Verordnung geregelten Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Anbringung eines Hausnummernschildes einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.



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Verschlagwortung:  Hausnummernantrag, Hausnummern-Antrag, Beantragung einer Hausnummer, Umnummerierung, Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe



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