Dienstleistung
Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc.
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Team Hausnummern
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365197
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc. Daher ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen, auch wenn sie sich auf einem Grundstück befinden. Als rechtliche Grundlage der einheitlichen Vergabe von Hausnummern dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung – OVHnr) vom 27.01.2022.
Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist zuständig für die Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummer. Hausnummern werden vom Stadtplanungsamt der Stadt Bernau, hier von der Hausnummernvergabestelle, auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt bzw. kann auf Antrag eine Umnummerierung erfolgen. Er/ Sie hat sein/ ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, die in der Hausnummern-Verordnung geregelten Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Anbringung eines Hausnummernschildes einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Verschlagwortung:
Hausnummernantrag, Hausnummern-Antrag, Beantragung einer Hausnummer, Umnummerierung, Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe
Schlagwörter
Haus-Nummer, Hausnr., Hausnummer, Hausnummervergabe
Welche Gebühren fallen an?
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc. Daher ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen, auch wenn sie sich auf einem Grundstück befinden. Als rechtliche Grundlage der einheitlichen Vergabe von Hausnummern dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung – OVHnr) vom 27.01.2022.
Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist zuständig für die Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummer. Hausnummern werden vom Stadtplanungsamt der Stadt Bernau, hier von der Hausnummernvergabestelle, auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt bzw. kann auf Antrag eine Umnummerierung erfolgen. Er/ Sie hat sein/ ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, die in der Hausnummern-Verordnung geregelten Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Anbringung eines Hausnummernschildes einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Weiterführende Informationen
Verschlagwortung: Hausnummernantrag, Hausnummern-Antrag, Beantragung einer Hausnummer, Umnummerierung, Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe