Dienstleistung
Hausnummer beantragen
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc.
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Team Hausnummern
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365-197
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Es können Kosten für die Anbringung der Hausnummer und Änderungen von Dokumenten anfallen.
Abgabe:
kostenfrei
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.
Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc. Daher ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen, auch wenn sie sich auf einem Grundstück befinden. Als rechtliche Grundlage der einheitlichen Vergabe von Hausnummern dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung – OVHnr) vom 27.01.2022.
Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist zuständig für die Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummer. Hausnummern werden vom Stadtplanungsamt der Stadt Bernau, hier von der Hausnummernvergabestelle, auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt bzw. kann auf Antrag eine Umnummerierung erfolgen. Er/ Sie hat sein/ ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, die in der Hausnummern-Verordnung geregelten Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Anbringung eines Hausnummernschildes einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Erforderliche Unterlagen
- Hausnummernantrag
- amtlicher Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Verschlagwortung:
Hausnummernantrag, Hausnummern-Antrag, Beantragung einer Hausnummer, Umnummerierung, Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
-
Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Zuständige Stelle
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte
Schlagwörter
Hausnr., Hausnummer, Haus-Nummer, Hausnummervergabe, Grundstück, Bauantrag, Haus, Nummerierung, Anschluss Telekommunikation, Anschluss Gas, Anschluss Elektrik, Anschluss Wasser-/Abwasser
Bearbeitungsdauer
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: kostenfrei
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.
Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc. Daher ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen, auch wenn sie sich auf einem Grundstück befinden. Als rechtliche Grundlage der einheitlichen Vergabe von Hausnummern dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung – OVHnr) vom 27.01.2022.
Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist zuständig für die Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummer. Hausnummern werden vom Stadtplanungsamt der Stadt Bernau, hier von der Hausnummernvergabestelle, auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt bzw. kann auf Antrag eine Umnummerierung erfolgen. Er/ Sie hat sein/ ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, die in der Hausnummern-Verordnung geregelten Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Anbringung eines Hausnummernschildes einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Antrag auf Hausnummernvergabe ist für Sie kostenfrei.
Erforderliche Unterlagen
- Hausnummernantrag
- amtlicher Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weiterführende Informationen
Verschlagwortung: Hausnummernantrag, Hausnummern-Antrag, Beantragung einer Hausnummer, Umnummerierung, Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
-
Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Zuständige Stelle
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte