Benötigen Sie eine amtliche Bestätigung, dass Ihre kopierten Dokumente echt sind, ohne die Originale aus der Hand zu geben? Dafür können Sie Beglaubigungen für Ihre Abschriften erhalten.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.


Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365-264

Häufig gestellte Fragen

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.

Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.


Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

In der Stadt Bernau bei Berlin werden folgende Gebühren erhoben:

Kopie pro Seite: 0,50 €

Beglaubigung pro Seite: 2,00 €

Unterschriftsbeglaubigung pro Unterschrift: 3,00 €



Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.

Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.

Nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
  • Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
  • ausländische Dokumente

  • Originaldokument (Urschrift)
  • Kopie des Originaldokumentes
  • Personalausweis oder Reisepass

  • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
  • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

  • Identität des Antragstellers wird geprüft.
  • Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
  • Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
  • Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
  • Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
  • Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
  • Die fälligen Gebühren werden erhoben.

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden


Beglaubigung, Beurkundung, Legalisation, Echtheitsbestätigung, amtliche Bestätigung, Kopie, Abschrift, Zweitschrift, Ausstellung eines Dokumentes