Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Angaben zu einer Ihnen bekannten Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft beantragen, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat.


Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365258

Häufig gestellte Fragen

Gebühr: Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte 5,50 € je nachgefragte Person

Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte 12,00 € je nachgefragte Person

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

einfache Melderegisterauskunft: 12,00 €



Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft beantragen, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat. Mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Angaben, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften. 

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z. B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich.

Eine Auskunft wird nur über aktuelle Namen und derzeitige Anschriften erteilt. Das bedeutet, wenn Sie nach der Wohnung einer von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Bei mehreren Umzügen können deshalb mehrere Auskunftsersuchen notwendig sein, ehe Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfahren. Keine Auskunft erhalten Sie z.B. über den Geburtsnamen, frühere Namen oder das Geburtsdatum.

Die Stadt Bernau bei Berlin plant aktuell ein Online-Verfahren für die digitale Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Wir bitten um Ihre Geduld.



  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person