Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Mit den beiliegenden Formularen können Sie bei der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, zum Beispiel zur Plakatierung von Straßen, stellen.


Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Servicezeiten

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr


Fax
03342 249-1193
Telefon
03342 249-1000

Häufig gestellte Fragen

Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.


Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

Land Brandenburg:

(vgl. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde)


Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.


Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin

Mit den beiliegenden Formularen können Sie bei der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, zum Beispiel zur Plakatierung von Straßen, stellen.

Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax (03338 365-105) an die Stadtverwaltung senden. Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d. h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Sondernutzung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben bzw. ggf. eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bernau bei Berlin vorerst keinen elektronischen Rechtsverkehr eröffnet hat und somit elektronisch zugeleitete Anträge nicht bearbeitet werden. Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365-273.

Wir möchten Sie zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass u. U. neben dem Antrag auf Sondernutzung bei der Stadt Bernau bei Berlin Genehmigungen von dem Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde (Am Markt 1 in 16225 Eberswalde) erforderlich werden können. Denken Sie daher auch daran, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen:


Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde


  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
  • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.


  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt folgende Hinweise:                

Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.


Straßenbaubehörde ggf. unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde


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