Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.


Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde
Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142387
Fax
+49 3334 2142387
Telefon
+49 3334 2141387
Telefon
+49 3334 2141387

Häufig gestellte Fragen

Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten


Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)


abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung


Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.


§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


  • Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
  • dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage

Nicht als Zoo gelten:

  • Zirkusse
  • Tierhandlungen
  • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
  • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden

Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.


formloses Antragsschreiben möglich: ja


Tierzüchtung, Wildtierhaltung, Tierschutz, Zoo, Tierzucht, Naturschutzgesetz, zoologischer Garten, Naturschutz, Tiergarten, Tierpark, Artenschutz, Wildpark, tierschutzrechtliche Genehmigung, BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz