Wer erstattet die Beförderungskosten zur Schule?


Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Barnimer Schülerinnen und Schüler, die eine Barnimer Schule besuchen erhalten auf Antrag (A) einen gebührenfreien Fahrausweis für den öffentlichen Nahverkehr.

Barnimer Kinder, welche ausserhalb vom Barnim eine Schule besuchen, erhalten auf Antrag (C) eine anteilige Erstattung.


Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 334 2142259
Telefon
+49 334 2141291

Häufig gestellte Fragen

Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und wird von diesen eigenständig wahrgenommen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sorgen – wenn erforderlich – für die Beförderung zu Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft oder erstatten die Fahrtkosten. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung, die Art und den Umfang der Beförderung oder Erstattung sowie das Antrags- und Abrechnungsverfahren legen die Landkreise und kreisfreien Städte durch Satzung fest. Sie wird im jeweiligen amtlichen Bekanntmachungsblatt und anschließend auch im Internet veröffentlicht. Die individuellen Ansprüche von Schülerinnen und Schülern auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Satzung, nicht aufgrund des Brandenburgischen Schulgesetzes. Ebenfalls abhängig von der Satzung ist es, ob sich Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler an den Schülerfahrtkosten beteiligen müssen. Im Ergebnis einer Volksinitiative wurde der § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes dahingehend geändert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr per Gesetz verpflichtet sind, eine Kostenbeteiligung festzulegen. Sie entscheiden selbst, ob sie diese verlangen.

Der Antrag auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung ist beim Schulverwaltungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu stellen, wo die Schülerin oder der Schüler wohnt. Jugendliche mit einem Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stellen ihren Antrag in dem Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt, in der sich ihre im Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag benannte Ausbildungs- oder Arbeitsstätte befindet. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler an das Schulverwaltungsamt (Antragsformulare beim Schulverwaltungsamt, oftmals auch in den Schulen und im Internet),
  • Nachweis über den Schulbesuch (Kopie des Schülerausweises, bei Schulwechsel ggf. des Aufnahmebescheides) sowie
  • bei einer Behinderung der Nachweis über die Behinderung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Im Landkreis Barnim sind die Anträge auf Schülerbeförderung, Schülerspezialbeförderung sowie Schülerfahrtkostenerstattung für im Landkreis wohnende Schülerinnen und Schüler beim Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung der Kreisverwaltung Barnim zu stellen. Nähere Informationen zur Beantragung wie auch zur zugrunde liegenden Schülerbeförderungssatzung finden sich auf der Website des Landkreises.



Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Im Landkreis Barnim sind die Anträge auf Schülerbeförderung, Schülerspezialbeförderung sowie Schülerfahrtkostenerstattung für im Landkreis wohnende Schülerinnen und Schüler beim Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung der Kreisverwaltung Barnim zu stellen. Nähere Informationen zur Beantragung wie auch zur zugrunde liegenden Schülerbeförderungssatzung finden sich auf der Website des Landkreises.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Barnimer Schülerinnen und Schüler, welche im Landkreis Barnim eine Schule besuchen mit Bewilligung des Antrags A einen kostenlosen Fahrausweise für die Schülerbeförderung erhalten, so dass eine Erstattung von Kosten nicht notwendig wird.

Nutzen Sie dafür bitte den Antrag A.

Eine Erstattung von Kosten ist mit dem Antrag C zusätzlich zu Antrag A nur dann zu beantragen, wenn Schülerinnen und Schüler ausserhalb vom Landkreis Barnim eine Schule besuchen.



Landkreise und kreisfreie Städte


B- Antrag auf SCHÜLERSPEZIALBEFÖRDERUNG (ANTRAG B)
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A - ANTRAG AUF SCHÜLERBEFÖRDERUNG (Antrag A)
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D 1 - Antrag auf Erstattung der Fahrkosten für ein Schülerpraktikum
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D 2 - Abrechnung der Fahrkosten nach Beendigung des Praktikums
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C- ANTRAG AUF FAHRTKOSTENERSTATTUNG (Antrag C)
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Schülerbeförderung, Fahrkosten, Monatskarte, Schulfahrten, Fahrkostenerstattung