Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.


Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142600
Telefon
+49 3334 2141600

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.


Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt


Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Betäuben von Wirbeltieren, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Wirbeltiere