Dienstleistung
Gebrauchsabnahme fliegender Bauten
Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten
Einrichtung
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
+49 3334 2142360
+49 3334 2141360
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Zeitgebühr
Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
100-250€
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Ausführliche Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 76 Brandenburgische Bauordnung
§ 20 Bautechnische Prüfungsverordnung
Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme
Prüfbuch des fliegenden Baus
Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Voraussetzungen
Der Gebrauch wird erlaubt, wenn
a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,
b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,
c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse
bestätigt werden kann.
Verfahrensablauf
Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Formulare
Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Schlagwörter
Karussel, Gebrauchsabnahme, Halle, Fliegende Bauten, Zelt
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Zeitgebühr
Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
100-250€
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Ausführliche Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 76 Brandenburgische Bauordnung
§ 20 Bautechnische Prüfungsverordnung
Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme
Prüfbuch des fliegenden Baus
Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Voraussetzungen
Der Gebrauch wird erlaubt, wenn
a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,
b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,
c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse
bestätigt werden kann.
Verfahrensablauf
Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Formulare
Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.