Dienstleistung
Forderungen Beitreibung
Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen
Einrichtung
Landkreis Barnim - Kreiskasse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 214-2721
+49 3334 214-1721
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Für den Landkreis Barnim gilt:
Mahnung und Vollstreckungsmaßnahmen führen immer zu Kosten wie Mahnkosten, Zinsen oder Vollstreckungsgebühren, die zusätzlich zur ursprünglichen Forderung erhoben werden.
Ausführliche Beschreibung
Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.
Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Besondere Hinweise für den Landkreis Barnim
Der Landkreis Barnim erhebt mit Erteilung von Bescheiden bzw. Rechnungslegung öffentliche-rechlichen Forderungen (z. B. KFZ-Zulassungsgebühren, Abfallgebühren, Baugenehmigungsgebühren, Rettungsdienstgebühren, Bußgelder) und privatrechtliche Forderungen (z. B. Mieten, Pachten).
Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Hier ist durch die/den Antragstellende/n die finanzielle Situation ausführlich darzulegen. Die Antragstellung kann formlos per E-Mail, per Post oder mit dem hier zum Download bereitgestellten Formular erfolgen.
Erfolgt bis zur Fälligkeit einer Forderung keine Zahlung, ist dem Zahlungspflichtigen eine Mahnung zuzustellen. Führt dies nicht zu einer Zahlung, wird die Forderung durch die Kreiskasse an die zuständige Vollstreckungsbehörde weitergeleitet.
Mahnung und Vollstreckungsmaßnahmen führen immer zu Kosten wie Mahnkosten, Zinsen oder Vollstreckungsgebühren, die zusätzlich zur ursprünglichen Forderung erhoben werden.
Mahnung und Vollstreckung sind Teile des Beitreibungsverfahrens, das für öffentlich-rechtliche Forderungen mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg) und für privatrechtliche Forderungen mit der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.
Antrag auf Ratenzahlung
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Mahnung und Vollstreckung sind Teile des Beitreibungsverfahrens, das für öffentlich-rechtliche Forderungen mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg) und für privatrechtliche Forderungen mit der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Für den Landkreis Barnim gilt:
Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Nutzen Sie bitte dazu das Formular "Stundungsantrag".
Verfahrensablauf
Vollstreckung durch den Zoll
Der Zoll als Vollstreckungsbehörde
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Für den Landkreis Barnim gilt:
Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Hier ist durch die/den Antragstellende/n die finanzielle Situation ausführlich darzulegen. Die Antragstellung kann formlos per E-Mail, per Post oder mit dem hier zum Download bereitgestellten Formular erfolgen.
Erfolgt bis zur Fälligkeit einer Forderung keine Zahlung, ist dem Zahlungspflichtigen eine Mahnung zuzustellen. Führt dies nicht zu einer Zahlung, wird die Forderung durch die Kreiskasse an die zuständige Vollstreckungsbehörde weitergeleitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Für den Landkreis Barnim gilt:
Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Nutzen Sie bitte dazu das Formular "Stundungsantrag".
Ansprechpunkt
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Landkreis Barnim:
Kreiskasse
siehe Kontaktdaten oben
Welche Gebühren fallen an?
Für den Landkreis Barnim gilt: Mahnung und Vollstreckungsmaßnahmen führen immer zu Kosten wie Mahnkosten, Zinsen oder Vollstreckungsgebühren, die zusätzlich zur ursprünglichen Forderung erhoben werden.
Ausführliche Beschreibung
Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.
Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.
Besondere Hinweise für den Landkreis Barnim
Der Landkreis Barnim erhebt mit Erteilung von Bescheiden bzw. Rechnungslegung öffentliche-rechlichen Forderungen (z. B. KFZ-Zulassungsgebühren, Abfallgebühren, Baugenehmigungsgebühren, Rettungsdienstgebühren, Bußgelder) und privatrechtliche Forderungen (z. B. Mieten, Pachten).
Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Hier ist durch die/den Antragstellende/n die finanzielle Situation ausführlich darzulegen. Die Antragstellung kann formlos per E-Mail, per Post oder mit dem hier zum Download bereitgestellten Formular erfolgen.
Erfolgt bis zur Fälligkeit einer Forderung keine Zahlung, ist dem Zahlungspflichtigen eine Mahnung zuzustellen. Führt dies nicht zu einer Zahlung, wird die Forderung durch die Kreiskasse an die zuständige Vollstreckungsbehörde weitergeleitet.
Mahnung und Vollstreckungsmaßnahmen führen immer zu Kosten wie Mahnkosten, Zinsen oder Vollstreckungsgebühren, die zusätzlich zur ursprünglichen Forderung erhoben werden.
Mahnung und Vollstreckung sind Teile des Beitreibungsverfahrens, das für öffentlich-rechtliche Forderungen mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg) und für privatrechtliche Forderungen mit der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.
Antrag auf Ratenzahlung
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)
Mahnung und Vollstreckung sind Teile des Beitreibungsverfahrens, das für öffentlich-rechtliche Forderungen mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg) und für privatrechtliche Forderungen mit der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.
Voraussetzungen
Für den Landkreis Barnim gilt: Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Nutzen Sie bitte dazu das Formular "Stundungsantrag".
Verfahrensablauf
Vollstreckung durch den Zoll
Der Zoll als Vollstreckungsbehörde
Für den Landkreis Barnim gilt:
Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Hier ist durch die/den Antragstellende/n die finanzielle Situation ausführlich darzulegen. Die Antragstellung kann formlos per E-Mail, per Post oder mit dem hier zum Download bereitgestellten Formular erfolgen.
Erfolgt bis zur Fälligkeit einer Forderung keine Zahlung, ist dem Zahlungspflichtigen eine Mahnung zuzustellen. Führt dies nicht zu einer Zahlung, wird die Forderung durch die Kreiskasse an die zuständige Vollstreckungsbehörde weitergeleitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Landkreis Barnim gilt: Vor Eintritt der Fälligkeit ist es möglich einen Antrag auf Stundung zu stellen. Nutzen Sie bitte dazu das Formular "Stundungsantrag".
Ansprechpunkt
Landkreis Barnim: Kreiskasse
siehe Kontaktdaten oben