Dienstleistung
Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Wie können mehrere Einzelgrundstücke zu einem neuen Gesamtgrundstück zusammengelegt werden?
Einrichtung
Landkreis Barnim - Katasterbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142901
+49 3334 2141902
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure