Dienstleistung
Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.
Einrichtung
Landkreis Barnim - Fischereibehörde
Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Fax
+49 3334 2142523
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Telefon
+49 3334 2141523
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Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
- Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
- Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
- Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.
Schlagwörter
Aalfischerei Fischereifahrzeug beenden, Aalfischerei Fischereifahrzeug Abmeldung, Aalfischerei Fischereifahrzeug abmelden, Aalfischerei Fischereifahrzeug aufgeben, Aalfischerei Fischereifahrzeug Aufgabe
Ausführliche Beschreibung
- Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
- Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
- Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.
Schlagwörter
Aalfischerei Fischereifahrzeug beenden, Aalfischerei Fischereifahrzeug Abmeldung, Aalfischerei Fischereifahrzeug abmelden, Aalfischerei Fischereifahrzeug aufgeben, Aalfischerei Fischereifahrzeug Aufgabe