Dienstleistung
Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Einrichtung
Landkreis Barnim - Wasserbehörde
Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142520
+49 3334 2141520
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Untere Umweltbehörden
Anträge / Formulare
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme
durch vertikale Erdwärmesonden
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Grundwasser, Erdwärmepumpe, Anlagenbau, Aufschlusszwecke, Erdwärmekollektor, Geothermie, Erdarbeiten, Grundwasserwärmepumpen, Erdbohrung, Bohrung, Bodeneingriff, Erdwärme, Bauvorhaben, Erdwärmenutzung, Erdaufschluss, Anlagenbetrieb, vertikale Erdwärmesonde, tiefe Bohrung
Ausführliche Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Untere Umweltbehörden
Anträge / Formulare
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