Dienstleistung
Einschulungsuntersuchung Durchführung
Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.
Einrichtung
Landkreis Barnim - Einschulungsuntersuchung
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Termine nach Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Ansprechpunkt
Kinderärztin/Kinderarzt
Anträge / Formulare
Elternfragebogen zur Untersuchung durch die Kinder- und Jugendärzt*innen des Gesundheitsamtes
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung, Gesundheitsamt
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Ansprechpunkt
Kinderärztin/Kinderarzt
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste