Dienstleistung
Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Woher bekomme ich eine Genehmigung zur Durchführung eines Rennens auf öffentlichen Straßen?
Einrichtung
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
§ 46 Abs. 1Zif. 2 Straßenverkehrsordnung
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung.
Diese Kontaktdaten finden Sie unter "Hinweise".
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung mit folgender Erreichbarkeit:
Telefon: 03334 214 1408
E-Mail: allgemeine-ordnung@kvbarnim.de
.
Schlagwörter
Rennsport, Motorsport, Auto, Tourenwagen, Fahrzeug, Straßenrennen, Rennen, Motorrad, Kraftfahrzeug, Rennwagen, Veranstaltung, Autorennen, öffentliche Verkehrsfläche, Kfz
Ausführliche Beschreibung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
§ 46 Abs. 1Zif. 2 Straßenverkehrsordnung
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung.
Diese Kontaktdaten finden Sie unter "Hinweise".
Hinweise (Besonderheiten)
Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung mit folgender Erreichbarkeit:
Telefon: 03334 214 1408
E-Mail: allgemeine-ordnung@kvbarnim.de
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