Woher bekomme ich eine Genehmigung zur Durchführung eines Rennens auf öffentlichen Straßen?


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Häufig gestellte Fragen

Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.


§ 46 Abs. 1Zif. 2 Straßenverkehrsordnung
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.

Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung.

Diese Kontaktdaten finden Sie unter "Hinweise".



Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.

Zuständig hierfür ist im Landkreis Barnim das Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung mit folgender Erreichbarkeit:

Telefon: 03334 214 1408 

E-Mail: allgemeine-ordnung@kvbarnim.de
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