Dienstleistung
Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Einrichtung
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
+49 3334 2142360
+49 3334 2141360
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Ausführliche Beschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Schlagwörter
Wechsel, Bauherrschaft, Baugenehmigung, Baustelle, Bauherr
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Ausführliche Beschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.