Dienstleistung
Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung
Sie wollen im Grundbuch bestehenden Flurstücke eines Grundstücks zu einem neuen Grundstück umbuchen und benötigen die Beglaubigung des Antrags durch die Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Einrichtung
Landkreis Barnim - Katasterbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142901
+49 3334 2141902
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Ausführliche Beschreibung
Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Diese Form der Beglaubigung von Teilungsanträgen ist nur im Zusammenhang mit einem Vereinigungsantrag erlaubt. Bei ausschließlichen Teilungsanträgen sind Notariate zuständig.
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Schlagwörter
Abschreibung, Grundstück, Teilung, Liegenschaftskataster, Flurstück, Grundbuch, Baugrundstück
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Ausführliche Beschreibung
Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Form der Beglaubigung von Teilungsanträgen ist nur im Zusammenhang mit einem Vereinigungsantrag erlaubt. Bei ausschließlichen Teilungsanträgen sind Notariate zuständig.
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure