Dienstleistung
Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
+49 3334 2141466
+49 3334 2142466
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ausführliche Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
-
die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
-
die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Ergänzung Land Brandenburg:
Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
• ggf. aktuelle Meldebescheinigung
• aktuellen Führerschein
• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
• Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde
1.3 ANLAGE 3 (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis)
Antrag auf Erteilung einer weiteren/anderen Fahrerlaubnisklasse (nicht BF 17)
FormularDokInfodienste
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.
Schlagwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, neue Klasse, Fahrerlaubniserweiterung, Erweiterung, Fahrausweis, Lappen, Fahrerlaubnis Erweiterung
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ausführliche Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
-
die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). -
die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Ergänzung Land Brandenburg:
Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
• ggf. aktuelle Meldebescheinigung
• aktuellen Führerschein
• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
• Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde
1.3 ANLAGE 3 (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis) Antrag auf Erteilung einer weiteren/anderen Fahrerlaubnisklasse (nicht BF 17)FormularDokInfodienste
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.