Dienstleistung
Leichenpass Ausstellung
In welchen Fällen wird für die Überführung einer Leiche ein Leichenpass benötigt?
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV
Ausführliche Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Hinweis für den Landkreis Barnim
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland wird im Landkreis Barnim kein Leichenpass ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)
Erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Hinweis für den Landkreis Barnim
- beurkundeter Original-Totenschein Umschlag 1 mit Blatt 1 und 2
- beurkundeter Original-Totenschein Umschlag 2 mit Blatt 3
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Nachweis über die Durchführung der zweiten Leichenschau oder ein Sektionsschein
- Route der Überführung
Formulare
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Hinweis für den Landkreis Barnim
Statt dem beurkundeter Original-Totenschein Teil I wird Blatt I und II in einem Umschlag, sowie Blatt III in einem extra Umschlag benötigt.
Benötigt wird weiterhin der Nachweis über die Durchführung der 2. Leichenschau oder ein Sektionsschein.
Zuständige Stelle
Nach § 18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).
Schlagwörter
Totenüberführung, Totentransport, Leichentransport, Leichenüberführung, Leichenpass, Leichenpass, Leichenüberführung, Leichentransport, Totenüberführung, Totentransport
Welche Gebühren fallen an?
Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV
Ausführliche Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Hinweis für den Landkreis Barnim
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland wird im Landkreis Barnim kein Leichenpass ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)
Erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Hinweis für den Landkreis Barnim
- beurkundeter Original-Totenschein Umschlag 1 mit Blatt 1 und 2
- beurkundeter Original-Totenschein Umschlag 2 mit Blatt 3
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Nachweis über die Durchführung der zweiten Leichenschau oder ein Sektionsschein
- Route der Überführung
Formulare
Hinweis für den Landkreis Barnim
Statt dem beurkundeter Original-Totenschein Teil I wird Blatt I und II in einem Umschlag, sowie Blatt III in einem extra Umschlag benötigt.
Benötigt wird weiterhin der Nachweis über die Durchführung der 2. Leichenschau oder ein Sektionsschein.
Zuständige Stelle
Nach § 18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).