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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.


Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142300
Telefon
+49 3334 2141301

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Verdienstbescheinigung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Angaben über Untervermietung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Fragebogen zur Einkommensermittlung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Fragebogen für Studenten und Auszubildende
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Verdienstbescheinigung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim.



  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

  • Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

weitere Informationen finden Sie unter:


Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim



Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.

Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. 


Wohngeldbehörden im Land Brandenburg

3B) Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
FormularDokInfodienste


2) Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder
FormularDokInfodienste


3A) Angaben des Vermieters zum Wohnraum - Mietbescheinigung
FormularDokInfodienste


4) Wohnflächenberechnung
FormularDokInfodienste


Vermögensauskunft
FormularDokInfodienste

Eigentum Wohnraum, Wohngeldberechtigte Person, Wohngeldberechtigung Änderung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Lastenzuschuss Erhöhung, Mietzuschuss Erhöhung, Unterstützung für Wohnkosten, Erhöhung Belastung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldänderung, Unterstützung für Miete, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Zuschuss zu Lasten, Mietzuschuss Änderung, Mieterhöhung, Lastenzuschuss Änderung, Zuschuss zur Miete, Wohngeld, Unterstützung für Eigentum, Verringerung Belastung, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Verringerung Miete, Wohngeldverringerung, Kürzung Wohngeld