ONLINE BEANTRAGEN Überwachung der Trinkwasserqualität


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ONLINE BEANTRAGEN Überwachung der Trinkwasserqualität - Nichttrinkwasseranlage


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Bei Auffälligkeiten in Ihrem Trinkwasser können Sie sich an das örtliche Wasserversorgungsunternehmen und gegebenenfalls an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Überwachung der Trinkwasserqualität


Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.


Fax
+49 3334 2142601
Telefon
+49 3334 2141601
Telefon
+49 3334 2141288
Telefon
+49 3334 2141637

Häufig gestellte Fragen

keine (das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, die Kosten für Trinkwasseruntersuchungen zu übernehmen)  

Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersu chung durch zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser inf ormiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.


abhängig vom jeweiligen Fall: im Durchschnitt 14 Tage  


Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an Sie als Verbraucher geliefert wird. Die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Zur Sicherstellung dieser Qualität sind verpflichtende Untersuchungen des Trinkwassers durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage vorgegeben. Zusätzlich überwacht das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Trinkwasser-Installation verunreinigt werden. Für die Qualität der Trinkwasser-Installation und damit auch für deren Instandsetzung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig (Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung).


  • von Ihnen als Verbraucher: keine
  • erforderlich von den Wasserversorgungsunternehmen für die Verbraucher: mindestens jährlich geeignetes Informationsmaterial über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers

Sie haben Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser.


Auffälligkeiten im Trinkwasser melden Sie in der Regel Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (auch möglich: Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung (Trinkwasser-Installation) oder örtlich zuständiges Gesundheitsamt):

  • Ihren Hinweis oder Verdacht auf eine Beeinträchtigung des Trinkwassers können Sie per E-Mail, Fax oder telefonisch weiterleiten (per E-Mail bevorzugt).
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Sie erhalten von der verantwortlichen Stelle eine Antwort.
  • Wenn Sie selbst eine Untersuchung veranlassen, ist die Kostenfrage mit der Untersuchungsstelle noch zu klären.

Es reicht eine formlose Beschreibung der von Ihnen festgestellten Auffälligkeit in Bezug zur Trinkwasserqualität.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein (vorzugsweise aber per E-Mail)

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Nichttrinkwasseranlage (die im selben Gebäude betrieben wird, in dem sich auch eine Gebäudewasserversorgungsanlage befindet)
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4. Trinkwasser - mobile Wasserversorgungsanlage
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2. Trinkwasser - dezentrale Wasserversorgungsanlage
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5. Trinkwasser -zeitweilige Wasserversorgungsanlage –
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1. Trinkwasser - Eigenwasserversorgungsanlage
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3) Trinkwasser -Gebäudewasserversorgungsanlage –
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Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen gemäß § 40 TrinkwV in Brandenburg
FormularDokLink


Merkblatt für Betreiber-/ Innen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen oder Eigenwasserversorgungsanlagen
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Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Im Landkreis Barnim können Sie bereits Online Ihren Antrag auf Wasserüberwachung stellen. Dazu benötigen Sie die Bund-ID, welche die Unterschrift ersetzt.

Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag aber auch weiter über die im Folgenden aufgelisteten Formulare stellen.


Nichttrinkwasseranlage (die im selben Gebäude betrieben wird, in dem sich auch eine Gebäudewasserversorgungsanlage befindet)
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4. Trinkwasser - mobile Wasserversorgungsanlage
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2. Trinkwasser - dezentrale Wasserversorgungsanlage
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5. Trinkwasser -zeitweilige Wasserversorgungsanlage –
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1. Trinkwasser - Eigenwasserversorgungsanlage
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3) Trinkwasser -Gebäudewasserversorgungsanlage –
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Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen gemäß § 40 TrinkwV in Brandenburg
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Merkblatt für Betreiber-/ Innen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen oder Eigenwasserversorgungsanlagen
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jeweiliges Wasserversorgungsunternehmen

jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt


zuständige Gesundheitsämter des Landes Brandenburg

Trinkwasseruntersuchung, Badegewässeruntersuchung