Wohngeld Online


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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.


Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142300
Telefon
+49 3334 2141301

Häufig gestellte Fragen

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Antrag: Änderungsmitteilung (Wohngeld)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Fragebogen zur Einkommensermittlung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Fragebogen für Studenten und Auszubildende
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Verdienstbescheinigung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Anlage Wohngeldantrag: Angaben über Untervermietung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag: Änderungsmitteilung (Wohngeld)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim.



  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen weiteren notwendigen Unterlagen an den Landkreis Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Grundsicherungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde geschickt werden.


weitere Informationen finden Sie unter:


  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Es gibt folgende Hinweise:

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form – insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen. Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

  • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
  • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht
  • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

  • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
  • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
  • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
    • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
    • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
    • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
  • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
  • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim

Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim



3B) Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
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2) Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder
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3A) Angaben des Vermieters zum Wohnraum - Mietbescheinigung
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4) Wohnflächenberechnung
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1c) Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
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1a) Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
FormularDokInfodienste


1b) Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
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Vermögensauskunft
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