Dienstleistung
Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Einrichtung
Landkreis Barnim - Wohngeldstelle
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142300
+49 3334 2141301
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Antrag:
Anlage Wohngeldantrag: Verdienstbescheinigung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag:
Änderungsmitteilung (Wohngeld)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag:
Anlage Wohngeldantrag: Fragebogen zur Einkommensermittlung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag:
Anlage Wohngeldantrag: Fragebogen für Studenten und Auszubildende
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag:
Anlage Wohngeldantrag: Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag:
Anlage Wohngeldantrag: Verdienstbescheinigung
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Ausführliche Beschreibung
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
- Mietzuschuss oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:
-
Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Verdienstbescheinigung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
-
aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld
- Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
- EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
- Eigentumsnachweis
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
-
Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
- Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
- Wohnflächenberechnung
- gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
Voraussetzungen
Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.
Verfahrensablauf
- Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
- Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen weiteren notwendigen Unterlagen an den Landkreis Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Grundsicherungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde geschickt werden.
weitere Informationen finden Sie unter:
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Barnim
Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim
Zuständige Stelle
zuständiger Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde
Übersicht über die Wohngeldbehörden des Landes Brandenburg
Anträge / Formulare
3B) Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
FormularDokInfodienste
2) Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder
FormularDokInfodienste
3A) Angaben des Vermieters zum Wohnraum - Mietbescheinigung
FormularDokInfodienste
4) Wohnflächenberechnung
FormularDokInfodienste
1c) Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
FormularDokInfodienste
1a) Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
FormularDokInfodienste
1b) Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
FormularDokInfodienste
Vermögensauskunft
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Wohngeldberechtigte Person, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Unterstützung für Wohnkosten, Unterstützung für Miete, Zuschuss zu Lasten, Zuschuss zur Miete, Wohngeld, Unterstützung für Eigentum, Wohngeldanspruch, Wohngeldberechtigung, Wohngeldantrag, Bewilligungszeitraum, Wohngeldbewilligung, Wohngeldweiterleistungsantrag, Weiterleistung Wohngeld, Wohngeldbewilligung verlängern, Einkommen, Flutopfer, Haushaltsmitglieder, Flutkatastrophe, Gesamteinkommen, Verlängerung Wohngeld
Welche Fristen muss ich beachten?
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Antrag
(Keine Signatur erforderlich)
Ausführliche Beschreibung
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
- Mietzuschuss oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.
Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:
-
Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Verdienstbescheinigung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
-
aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld
- Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
- EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
- Eigentumsnachweis
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
-
Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
- Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
- Wohnflächenberechnung
- gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
Voraussetzungen
Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.
Verfahrensablauf
- Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
- Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.
Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen weiteren notwendigen Unterlagen an den Landkreis Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Grundsicherungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde geschickt werden.
weitere Informationen finden Sie unter:
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim
Zuständige Stelle
zuständiger Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde
Übersicht über die Wohngeldbehörden des Landes Brandenburg
Anträge / Formulare
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2) Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder
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3A) Angaben des Vermieters zum Wohnraum - Mietbescheinigung
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4) Wohnflächenberechnung
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1c) Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
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1a) Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
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1b) Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
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Vermögensauskunft
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