Online-Terminverwaltung Kfz-Zulassungsbehörde

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Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.


Adresse
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Kfz-Zulassungsbehörde

Mo

08:00 – 15:00 Uhr

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Großkundenschalter

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Mi

07:00 – 12:00 Uhr

Do

07:00 – 16:00 Uhr

Fr

07:00 – 12:00 Uhr

Sa

geschlossen


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.



zulassungsstelle@rathaus.potsdam.de

gks@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843295
Telefon
0331 2891110

Häufig gestellte Fragen

Abhängig vom Einzelfall.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Abhängig vom Einzelfall.

  • ca. 15 Minuten



Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

30,00 Euro - Mindestgebühr für die Neuzulassung

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.



Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

 Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Fahrzeuge, für die noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt wurde, sind vor der Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und vor der Zulassung durch die Zulassungsbehörde oder von einem Sachverständigen zu identifizieren

Hinweis: Die Identifizierung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen ist nur 1 Monat gültig .

Weitere Informationen:

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.


Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

§§ 3 , 6 , 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 33 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen Land Brandenburg

Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MzuKraftStV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)



  • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:
     Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
     die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
  • keine Kfz-Steuerrückstände und offene Gebührenforderungen des Halters


Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
 

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Mit der  Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Sie haben die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Dazu können Sie den Online-Dienst Wunschkennzeichen Potsdam benutzen.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Ummeldung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
  • Im Bürgerservicecenter
    • ist die Ummeldung mit Halterwechsel nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
    • werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt.
    • Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
    • Für Kfz-Angelegenheiten  ohne Wohnsitzummeldung  vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die  Online-Terminvergabe

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Ummeldung des Fahrzeuges ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet :
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.



Zulassungsstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.


SEPA-Lastschriftmandat für Kraftfahrzeugsteuer
FormularDokLink


Vollmacht Kraftfahrzeugzulassung
FormularDokLink

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