Dienstleistung
Wohngeld Erhöhung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Wohngeld - Änderung
Charlottenstr. 42
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Telefonische Servicezeiten
Mo, Mi & Fr
09:00 – 12:00 Uhr
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Offene Sprechzeiten in der Wilhelmgalerie
Beratung zum Antrag, Prüfung der Vollständigkeit und Abgabe des Antrags zum Wohngeld :
Di und Do
09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr
Wohngeld@Rathaus.Potsdam.de
0331 2893902
0331 2893907
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wohngeld - Änderung (IES:Potsdam) in Potsdam
Kurztext
- Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
- Antrag schriftlich oder online
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
-
Der bereits bewilligte Miet- oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) kann auf Antrag erhöht werden bei
- Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung immer noch selbst dafür aufgebracht
Teaser
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Belege über entsprechende Änderungen:
- bei Wohnungswechsel
- bei Mietveränderungen
- bei Einkommensveränderungen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsbescheinigungen
- Aufnahme eines Mini-Jobs
- Änderungen im Bezug von Sozialleistungen
- wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat:
- Geburtsurkunde (nur bei Neugeborenen)
- Meldebescheinigung des zusätzlichen Haushaltsmitgliedes
- Nachweise über Einkommen des zusätzlichen Haushaltsmitglieds
-
wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat:
- Sterbeurkunde (nur bei versterben eines Haushaltsmitgliedes)
- Ab- / Ummeldebescheinigung der Person, die aus dem Haushalt ausgezogen ist
Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Verfahrensablauf
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Rechtsbehelf
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Wichtiger Hinweis:
Wenn Veränderungen nicht mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld nach § 37 Wohngeldgesetz von bis zu 2.000,00 Euro verhängt werden.
Formulare
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bitte benutzen Sie das beigefügte Formular "Wohngeld - Veränderungsmitteilung zum Antrag".
Hinweise zum Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Mietzuschuss
FormularDokLink
Hinweise zum Mietzuschuss
FormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form – insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.
Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,
- ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
- oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,
- ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
- ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
-
ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
- zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
- zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
- zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
- ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
- ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.
Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.
Zuständige Stelle
Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.
Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Wohngeldbehörden im Land Brandenburg
Anträge / Formulare
Hinweise zum Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Mietzuschuss
FormularDokLink
Hinweise zum Mietzuschuss
FormularDokLink
Schlagwörter
Zuschuss zu Lasten, Mietwohnung, Erhöhung Belastung, Unterstützung für Miete, Verringerung Belastung, Wohngeld, Mietzuschuss, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Erhöhung, Zuschuss zur Miete, Lastenzuschuss, Lastenzuschuss Änderung, Lastenzuschuss Erhöhung, Mietzuschuss Änderung, Wohngeldänderung, Wohngelderhöhung, Mieterhöhung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Unterstützung für Wohnkosten, Verringerung Gesamteinkommen, Verringerung Miete, Unterstützung für Eigentum, Wohngeldberechtigte Person, Eigentum Wohnraum, Wohngeldberechtigung Änderung
kostenfrei
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wohngeld - Änderung (IES:Potsdam) in Potsdam
- Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
- Antrag schriftlich oder online
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
-
Der bereits bewilligte Miet- oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) kann auf Antrag erhöht werden bei
- Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung immer noch selbst dafür aufgebracht
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Belege über entsprechende Änderungen:
- bei Wohnungswechsel
- bei Mietveränderungen
- bei Einkommensveränderungen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsbescheinigungen
- Aufnahme eines Mini-Jobs
- Änderungen im Bezug von Sozialleistungen
- wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat:
- Geburtsurkunde (nur bei Neugeborenen)
- Meldebescheinigung des zusätzlichen Haushaltsmitgliedes
- Nachweise über Einkommen des zusätzlichen Haushaltsmitglieds
-
wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat:
- Sterbeurkunde (nur bei versterben eines Haushaltsmitgliedes)
- Ab- / Ummeldebescheinigung der Person, die aus dem Haushalt ausgezogen ist
- Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Veränderungen nicht mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld nach § 37 Wohngeldgesetz von bis zu 2.000,00 Euro verhängt werden.
Bitte benutzen Sie das beigefügte Formular "Wohngeld - Veränderungsmitteilung zum Antrag".
Hinweise zum Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Mietzuschuss
FormularDokLink
Hinweise zum Mietzuschuss
FormularDokLink
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form – insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.
Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,
- ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
- oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,
- ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
- ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
-
ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
- zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
- zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
- zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
- ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
- ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.
Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.
Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.
Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Wohngeldbehörden im Land Brandenburg
FormularDokLink
Antrag auf Lastenzuschuss
FormularDokLink
Antrag auf Mietzuschuss
FormularDokLink
Hinweise zum Mietzuschuss
FormularDokLink