Dienstleistung
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.
Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt
Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Werkstattkarte
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
14469 Potsdam
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer
0331 / 289 - 3290
(
nicht zur Terminvereinbarung
) zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo
11:00 – 12:00 Uhr
Di
15:00 – 16:00 Uhr
Do
11:00 – 12:00 Uhr
Fr
11:00 – 12:00 Uhr
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
0331 289843298
0331 2891110
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.
Welche Gebühren fallen an?
30 Euro bis 50 Euro
Bearbeitungsdauer
1 - 3 Wochen
Kurztext
- Werkstattkarte Erteilung
- Erstmalige Beantragung von einer Werkstattkarte
- Für Werkstätten
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Werkstattkarte (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen
.
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
- Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
schriftlicher Antrag
, inkl.
Vollmacht
(siehe Download/Links)
-
gültiger
Personalausweis der Geschäftsführer: innen
; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
-
gültiger
Personalausweis der Fachkraft
; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
-
Zertifikat
über die
Teilnahme an DTCO-Einführungsschulung
Voraussetzungen
Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Voraussetzung:
Hauptsitz der Firma innerhalb von Potsdam
Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit
nur
mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere
Terminverwaltung
.
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
- Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
- oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Antrag Werkstattkarte
FormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (z.B. wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (z.B. Techniker scheidet wegen Ruhestand aus dem Unternehmen aus
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden und deren Beliehene
Schlagwörter
Fahrkontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Güterbeförderung, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkarten, Personenbeförderung, Fahrzeugdokumente, Lenk- und Ruhezeiten, Führerschein, Fahrerlaubnis, Unternehmenskarte, Kontrollkarte, Gewerblicher Transport, Kraftfahrer, Fahrtenschreiber, Werkstattkarte, Fahrerdokumente, Kraftfahrt-Bundesamt
Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.
30 Euro bis 50 Euro
1 - 3 Wochen
- Werkstattkarte Erteilung
- Erstmalige Beantragung von einer Werkstattkarte
- Für Werkstätten
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Werkstattkarte (IES:Potsdam) in Potsdam
Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen .
- Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
- Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
- schriftlicher Antrag , inkl. Vollmacht (siehe Download/Links)
- gültiger Personalausweis der Geschäftsführer: innen ; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
- gültiger Personalausweis der Fachkraft ; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
- Zertifikat über die Teilnahme an DTCO-Einführungsschulung
Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.
Voraussetzung: Hauptsitz der Firma innerhalb von Potsdam
Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung .
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
- Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
- oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Widerspruch
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Antrag WerkstattkarteFormularDokLink
Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (z.B. wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (z.B. Techniker scheidet wegen Ruhestand aus dem Unternehmen aus
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.
Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden und deren Beliehene