Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen .


Adresse
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo

08:00 – 15:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 12:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 12:00 Uhr

Sa

08:00 – 12:00 Uhr


Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 ( nicht zur Terminvereinbarung ) zu folgenden Zeiten erreichbar:

Mo

11:00 – 12:00 Uhr

Di

15:00 – 16:00 Uhr

Do

11:00 – 12:00 Uhr

Fr

11:00 – 12:00 Uhr


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843298
Telefon
0331 2891110

Häufig gestellte Fragen

Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Folgekarte: Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 31 Tage vor Ablauf der Gültigkeit der Werkstattkarte zu stellen.



30 Euro bis 50 Euro

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  • 48,00 €


1 - 3 Wochen

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Durchschnittliche Herstellungszeit (Herstellung erfolgt durch das Kraftfahrtbundesamt): 1-2 Wochen*

*Die Fahrerlaubnisbehörde setzt sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung, sobald die Werkstattkarte zur Abholung bereitliegt.



Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt

Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.

Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

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Werkstattkarte


  • Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
  • Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
  • Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie 
  • Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
  • Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
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  • schriftlicher Antrag , inkl. Vollmacht (siehe Download/Links)
  • gültiger Personalausweis der Geschäftsführer: innen ; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
  • gültiger Personalausweis der Fachkraft ; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
  • Zertifikat über die Teilnahme an DTCO-Einführungsschulung


Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

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Voraussetzung: Hauptsitz der Firma innerhalb von Potsdam

Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung .



Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

  • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
  • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
  • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

Hinweis:

Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Antrag Werkstattkarte
FormularDokLink

Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (z.B. wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (z.B. Techniker scheidet wegen Ruhestand aus dem Unternehmen aus

Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.


Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden und deren Beliehene


Personenbeförderung, Fahrerdokumente, Antrag Fahrerkarte, Gewerblicher Transport, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkartenregister, Unternehmenskarte, Fahrkontrollgerätekarten, Werkstattkarte, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrzeugdokumente, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberkarten, Lenk- und Ruhezeiten, Kraftfahrer, Fahrtenschreiber, Güterverkehr, Kontrollkarte