Dienstleistung
Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.
Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich bei der zuständigen Stelle oder online zu beantragen.
Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt. Die Gültigkeit der Unternehmenserstkarte beträgt 5 Jahre.
Es können mehrere Unternehmenskarten für ein Unternehmen ausgestellt werden. Die Anzahl der auszugebenden Unternehmenskarten in einer Kartennummernserie ist auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt.
Bei darüber hinaus erforderlichen Unternehmenskarten wird die Zuteilung einer weiteren Kartenseriennummer und somit ein neuer Antragsprozess erforderlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Unternehmerkarte
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
14469 Potsdam
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer
0331 / 289 - 3290
(
nicht zur Terminvereinbarung
) zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo
11:00 – 12:00 Uhr
Di
15:00 – 16:00 Uhr
Do
11:00 – 12:00 Uhr
Fr
11:00 – 12:00 Uhr
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
0331 289843298
0331 2891110
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
7 - 21 Tage
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
15 Werktage - 1 Monat
Welche Gebühren fallen an?
47 Euro
Kurztext
- Unternehmenskarte Erteilung
- Erstmalige Beantragung von Unternehmenskarten
- Für Unternehmen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Unternehmerkarte (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen erstmals eine Unternehmenskarte.
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
- Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Personalausweis des Antragstellers
- Gewerbeanmeldung ( Original / Kopie)
Voraussetzungen
Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit
nur
noch mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere
Terminverwaltung
.
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
-
Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Folgekarte:
Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Unternehmerkarte zu stellen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Schlagwörter
Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Kontrollkarte, Unternehmenskarte, Führerschein, Antrag Fahrerkarte, Lenk- und Ruhezeiten, Güterbeförderung, FKR, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrerlaubnis, Fahrkontrollgerätekarten, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Werkstattkarte, Güterverkehr, Gewerblicher Transport, Personenbeförderung, Fahrtenschreiber
7 - 21 Tage
Antragsfrist:
15 Werktage - 1 Monat
47 Euro
- Unternehmenskarte Erteilung
- Erstmalige Beantragung von Unternehmenskarten
- Für Unternehmen
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Unternehmerkarte (IES:Potsdam) in Potsdam
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen erstmals eine Unternehmenskarte.
- Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
- Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
- Personalausweis des Antragstellers
- Gewerbeanmeldung ( Original / Kopie)
Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.
Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur noch mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung .
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
-
Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Widerspruch
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Folgekarte:
Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Unternehmerkarte zu stellen.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.