Ansprechpartner
Herr Steinbrecher
Sonstiges: Erhebung Übernachtungsteuer K - Z
Frau Limpach
Sonstiges: Erhebung Übernachtungsteuer A - J

Informieren Sie sich hier, ob in der Kommune eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben wird.


Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



Steuern@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841420
Telefon
0331 2891434

Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



Steuern@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841420

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.


Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt von den Betreibern eines Beherbergungsbetriebes eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand eines Gastes für entgeltliche Übernachtungen in Potsdam in einem Beherbergungsbetrieb.

Seit dem 01.04.2024 werden alle entgeltlichen Übernachtungen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtunen erfolgt nicht mehr.

Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des für die Übernachtung aufgewendeten Entgeltes (abzüglich der Umsatzsteuer).

Von der Steuer befreit sind

  • Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen sowie
  • minderjährige Gäste und
  • Gäste bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.

Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.


Übernachtungsteuer


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ( Übernachtungsteuersatzung ) in der Landeshauptstadt Potsdam



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Übernachtungsteuer - Erklärung
  • Arbeitgeberbestätigung (bzw. in Englisch: employer's attestation)
  • Eigenbestätigung (bzw. in Englisch: self-attestation)
  • ärztliche Bescheinigung

Die genannten Vordrucke finden Sie unter Downloads / Links.



Übernachtungsteuer - Arbeitgeberbestätigung
FormularDokLink


city-tax - employer's attestation
FormularDokLink


Übernachtungsteuer - Eigenbestätigung
FormularDokLink


Übernachtungsteuer Übergangsregelung FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink


Übernachtungsteuer - Erklärung
FormularDokLink


Übernachtungsteuer FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink


city-tax - self-attestation
FormularDokLink


Übernachtungsteuer - ärztliche Bescheinigung
FormularDokLink

Tourismusabgabe, Bettensteuer, Kurtaxe