Dienstleistung
Übernachtungssteuer
Herr Steinbrecher
Sonstiges: Erhebung Übernachtungsteuer K - Z
Frau Limpach
Sonstiges: Erhebung Übernachtungsteuer A - J
Informieren Sie sich hier, ob in der Kommune eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben wird.
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Steuern@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841420
0331 2891434
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Steuern@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841420
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Ausführliche Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt von den Betreibern eines Beherbergungsbetriebes eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand eines Gastes für entgeltliche Übernachtungen in Potsdam in einem Beherbergungsbetrieb.
Seit dem 01.04.2024 werden alle entgeltlichen Übernachtungen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtunen erfolgt nicht mehr.
Die Übernachtungssteuer beträgt
5 %
des für die Übernachtung aufgewendeten Entgeltes (abzüglich der Umsatzsteuer).
Von der Steuer befreit sind
- Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen sowie
- minderjährige Gäste und
- Gäste bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Übernachtungsteuer
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (
Übernachtungsteuersatzung
) in der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Übernachtungsteuer - Erklärung
- Arbeitgeberbestätigung (bzw. in Englisch: employer's attestation)
- Eigenbestätigung (bzw. in Englisch: self-attestation)
- ärztliche Bescheinigung
Die genannten Vordrucke finden Sie unter Downloads / Links.
Anträge / Formulare
Übernachtungsteuer - Arbeitgeberbestätigung
FormularDokLink
city-tax - employer's attestation
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - Eigenbestätigung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer Übergangsregelung FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - Erklärung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink
city-tax - self-attestation
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - ärztliche Bescheinigung
FormularDokLink
Schlagwörter
Tourismusabgabe, Bettensteuer, Kurtaxe
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt von den Betreibern eines Beherbergungsbetriebes eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand eines Gastes für entgeltliche Übernachtungen in Potsdam in einem Beherbergungsbetrieb.
Seit dem 01.04.2024 werden alle entgeltlichen Übernachtungen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtunen erfolgt nicht mehr.
Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des für die Übernachtung aufgewendeten Entgeltes (abzüglich der Umsatzsteuer).
Von der Steuer befreit sind
- Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen sowie
- minderjährige Gäste und
- Gäste bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Übernachtungsteuer
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ( Übernachtungsteuersatzung ) in der Landeshauptstadt Potsdam
- Übernachtungsteuer - Erklärung
- Arbeitgeberbestätigung (bzw. in Englisch: employer's attestation)
- Eigenbestätigung (bzw. in Englisch: self-attestation)
- ärztliche Bescheinigung
Die genannten Vordrucke finden Sie unter Downloads / Links.
FormularDokLink
city-tax - employer's attestation
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - Eigenbestätigung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer Übergangsregelung FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - Erklärung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink
city-tax - self-attestation
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - ärztliche Bescheinigung
FormularDokLink